AGB

Bei allen Verträgen werden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.

  • 1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestand aller Dienstverträge mit der DIGITALE SCHMIEDE. Die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen geschieht ausschließlich zu den nachstehenden Konditionen.  Die DIGITALE SCHMIEDE erstellt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Social Media, Online-Marketings sowie weitere Internetdienstleistungen, Social Media Coaching, Social Media Consulting, Community Management, Influencer Management und Content Creations. Es gelten ausschließlich die AGB der DIGITALE SCHMIEDE.

  • 2. Abschluss des Vertrags

Mit der Übermittlung eines oder mehrerer vom Auftraggeber unterschriebenen und unveränderten Dienstleistungsaufträge für Kunden*innen und Referenzpartner*innen kommt das Vertragsverhältnis zustande. Mitarbeiter der DIGITALE SCHMIEDE sind nicht berechtigt, über die Auftragsformulare hinaus wirksame Zusagen zu geben, dies obliegt den vertretungsberechtigten Organen. Veränderte Angebote bedürfen der Annahme durch die DIGITALE SCHMIEDE, um wirksam zu werden. Die Angebote sind in der Regel ohne Verpflichtung und freibleibend. Die DIGITALE SCHMIEDE behält sich das Recht vor, ´Nachunternehmer mit der Umsetzung einzelner oder sämtlicher vertraglich vereinbarter Verpflichtungen zu beauftragen. Im Falle essenzieller Veränderungen in seiner Umgebung (Firma, Anschrift, Rechtsform, Ust.ID, usw.) hat der Auftraggeber dies prompt der DIGITALE SCHMIEDE anzugeben. Wird die Durchführung der Dienstleistung(en) durch diese Veränderung dahingehend erschwert, dass die Durchsetzbarkeit von vertraglich vereinbarten Ansprüchen durch die DIGITALE SCHMIEDE nicht mehr oder nur teilweise gewährleistet ist, so können die Zahlungen des Entgelts im Voraus verlangt werden. Im Falle der Übergabe in Form von Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit der DIGITALE SCHMIEDE auf einen weiteren Dritten muss zuvor die schriftliche Zustimmung durch die DIGITALE SCHMIEDE erfolgen. Sämtliche durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten und zu weiterer Verarbeitung verwendeten Publikationen und/oder sonstiger Inhalte im Sinne des Presserechts sind nicht von der DIGITALE SCHMIEDE auf ihre Korrektheit hin zu überprüfen und bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Die Verantwortung hierfür obliegt allein dem Auftraggeber.

  • 3. Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen
  1. DIGITALE SCHMIEDE erbringt Beratungs- und Dienstleistungen zur Unterstützung von Kunden, insbesondere in Social Media und Online-Marketing, sowie ähnliches. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
  2. Die Tätigkeit der DIGITALE SCHMIEDE besteht, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
  3. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von der DIGITALE SCHMIEDE empfohlenen oder mit DIGITALE SCHMIEDE abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn DIGITALE SCHMIEDE die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
  4. Die von der DIGITALE SCHMIEDE abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht das Herbeiführen eines bestimmten Erfolges.

Insbesondere schuldet die DIGITALE SCHMIEDE nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Alle Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten nur die unternehmerische Entscheidung des

Auftraggebers vor.

  1. Die DIGITALE SCHMIEDE ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Dienstleistungsvertrages heranzuziehen. Beratungs- bzw. Dienstleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der DIGITALE SCHMIEDE auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind von dem Auftraggeber selbst bereitzustellen.
  2. Der konkrete Inhalt und Umfang der von der DIGITALE SCHMIEDE zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, so wird die DIGITALE SCHMIEDE den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch die DIGITALE SCHMIEDE auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
  3. Die DIGITALE SCHMIEDE legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen, sowie das übermittelte Informationsmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder

Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die DIGITALE SCHMIEDE nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von der DIGITALE SCHMIEDE, Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

  1. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
  2. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von der DIGITALE SCHMIEDE gegenüber Dritten bedürfen nur der vorherigen Zustimmung von DIGITALE SCHMIEDE und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der DIGITALE SCHMIEDE einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von DIGITALE SCHMIEDE für den Kunden trägt oder diese übernimmt.
  • 4. Konditionen und Preise

Die bei Erteilung des Auftrages vereinbarten Preise und Konditionen gelten. Eine entsprechende gegenwärtige Preisliste hat Gültigkeit bzw. das spezifisch erstellte Angebot. Im Falle eines Rücktritts des erteilten Auftrages durch den Auftraggeber muss dieser die bis dahin anfallenden Aufwendungen bezahlen. Andersartige Abmachungen hinsichtlich der Preise und Konditionen, definierten Leistungsbeschreibungen und von den vorgelegten AGB abweichende Vereinbarungen können nicht von Mitarbeitern und/oder Beauftragten der DIGITALE SCHMIEDE getroffen werden. Ausnahme hierfür sind Sonderaktionen, zeitlich oder mengenmäßig begrenzte Angebote oder Sonderkonditionen. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen werden gemäß Dienstleistungsauftrag umgesetzt und umfassen einen zu Beginn des jeweiligen Monats anfallenden Monatsbetrag. Gegebenenfalls entstehen Honorare auf Tages- oder Stundenbasis.

  • 5. Vergütung
  1. Die Leistungen der DIGITALE SCHMIEDE werden, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist, nach den jeweils bei DIGITALE SCHMIEDE geltenden Stunden- bzw. Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
  2. Die Vergütung der Beratungs- und Dienstleistungen sind das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Die von der DIGITALE SCHMIEDE erbrachte Leistung, wird dem Kunden monatlich und/oder spätestens nach Abschluss der Leistungen in Rechnung gestellt.
  3. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Reisekosten und Spesen, welche die DIGITALE SCHMIEDE nach der jeweiligen Reisekostenordnung zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet.

Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden

Kosten- und Zeitaufwands.

  1. Die DIGITALE SCHMIEDE ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung bzw. Dienstleistung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.
  2. Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen der DIGITALE SCHMIEDE nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist die DIGITALE SCHMIEDE berechtigt, weitere Tätigkeiten so lange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann die DIGITALE SCHMIEDE nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann die DIGITALE SCHMIEDE dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung in Rechnung stellen.
  3. Zeit-und Vergütungsprognosen der DIGITALE SCHMIEDE in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von der DIGITALE SCHMIEDE nicht beeinflusst werden können.
  4. Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfanges auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z.B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers), ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Stunden- bzw. Tagessätzen der DIGITALE SCHMIEDE zu vergüten.
  5. Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch die DIGITALE SCHMIEDE ein Wahlrecht, die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Stunden- bzw. Tagessatz zu bezahlen.
  • 6. Zahlungsfristen
  1. Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum.
  3. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die DIGITALE SCHMIEDE berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu erstellen.
  4. Die Rechnungen der DIGITALE SCHMIEDE werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 14. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von der DIGITALE SCHMIEDE angegebene Konto zu überweisen.
  • 7. Mahnregelung
  1. Falls der Kunde die 14-tägige Zahlungsfrist nicht einhält, gelangt er in den Mahnprozess.
  2. Die Bestimmungen ergeben sich wie folgt:

Mahnstufe 1:

Der Kunde erhält eine Zahlungserinnerung, in Form der 1. Mahnung. Es wird eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR erhoben.

Mahnstufe 2:

Der Kunde erhält eine Zahlungserinnerung, in Form der 2. Mahnung. Es wird eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.

Mahnstufe 3:

Der Kunde erhält eine Zahlungserinnerung, in Form der 3. Mahnung. Es wird eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben.

Mahnstufe 4:

Erfolgt nach dem Erhalt der letzten Mahnung immer noch keine Reaktion des Kunden, wird der Fall zur Vollstreckung gebracht.

  • 8. Mindestvertragslaufzeit / Kündigung
  1. Als Mindestvertragslaufzeit werden mit DIGITALE SCHMIEDE drei Monate vereinbart.
  2. Nach den drei Monaten, ist die Kündigung des Dienstleistungsvertrages, mit DIGITALE SCHMIEDE, jeweils unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen, zum Monatsende, möglich.
  3. Erfolgt keine Kündigung, 4 Wochen vor Ablauf des Dienstleistungsvertrags, verlängert sich der Vertrag automatisch um mindestens weitere 6 Monate. Maßgeblich ist die ursprüngliche Laufzeit. Bei 6 Monaten also um weitere 6 Monate. Bei 12 Monaten um weitere 12 Monate.
  4. Die Dienstleistung kann erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit geändert werden. Ein Upgrade ist jederzeit möglich.
  • 9. Haftung
  1. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  2. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von der DIGITALE SCHMIEDE empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die DIGITALE SCHMIEDE die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
  3. Die Richtlinien der Suchmaschinen- oder Netzwerkbetreiber können sich jederzeit ändern. Das ist dem Auftraggeber vollumfänglich bewusst.
  • 10. Freistellungsverpflichtung
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich die DIGITALE SCHMIEDE, soweit diese wegen der in Erfüllung der vertragsgemäß erbrachten Dienstleistungen auf Unterlassung, Schadenersatz oder Vertragsstrafe in Anspruch genommen wird, von allen Urteilen, Maßnahmen von Verwaltungsbehörden, Zahlungen und Kosten gleich welcher Art freizustellen, sofern der DIGITALE SCHMIEDE nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die DIGITALE SCHMIEDE wird den Auftraggeber unverzüglich über derartige Maßnahmen unterrichten und dessen Weisung einholen.
  • 11. Geheimhaltung
  1. Die DIGITALE SCHMIEDE verpflichtet sich, über alle im Laufe ihrer vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, Stillschweigen zu bewahren. Derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.
  2. Veröffentlichungen der Arbeitsergebnisse bedürfen nur der vorherigen schriftlichen Zustimmung der DIGITALE SCHMIEDE, wenn diese nicht in anonymisierter Form erfolgen.
  3. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die DIGITALE SCHMIEDE seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf den eigenen Websites, den eigenen Social-Media-Kanälen sowie in Referenzlisten verwenden darf, um über Leistungserbringungen, Zusammenarbeit sowie die erzielten Ergebnisse zu informieren und damit zu weben.
  • 12. Datenschutz

Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Dringlichkeit an Dritte gesendet werden dürfen. Dies gilt ausdrücklich für die Lieferung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung der Social-Media-Kanäle, Werbemanagers, Google Adwords, Google-Analytics, WordPress erforderlich sind, wobei diese anschließend publiziert werden können. Selbiges bezieht sich auf die Verwendung und Nutzung der Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers zur Registrierung in Social-Media-Kanälen, bei Online-Diensten. DIGITALE SCHMIEDE sichert zu, die Weitergabe der Daten des Auftraggebers an Dritte zu unterlassen.

  • 13. Inhalte und Daten

Die zu erbringende Dienstleistungen umfassen nicht, dass die DIGITALE SCHMIEDE kontrolliert und überwacht, ob die Seiten oder verbreiteten und/oder publizierten Inhalte des Auftraggebers gegen das Urheberrecht (Rechte Dritter betreffend), gegen spezifische Richtlinien der Social Media Netzwerke und Suchmaschinenbetreiber oder gegen geltendes Recht im Allgemeinen (wie beispielsweise Marken, Telemedien-, Presse-, Jugendschutz-, Wettbewerbsrechte und die Rechte am eigenen Bild) verstoßen. Die Haftung liegt hier vollumfänglich bei Auftraggeber. Dies bezieht sich ebenfalls auf Abmahnungen oder Abstrafungen egal welcher Art. Hierfür ist ebenfalls der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ebenso für die rechtliche Sachdienlichkeit der von ihm verbreiteten Inhalte seiner Social-Media-Kanäle und Seiten sowie für die von ihm erstellten und zur Verfügung gestellten Informationen und Veröffentlichungen. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte und der Freiheit von Dritten, ausdrücklich in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Dies gilt auch für vom Kunden für die Content Creation, die auf eine Empfehlung der DIGITALE SCHMIEDE im Rahmen einer Wettbewerbsanalyse zurückgehen. Für diese Inhalte ist ebenfalls allein der Kunde verantwortlich.

  • 14. Urheberrecht

Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte seiner Social-Media-Kanäle und Internetpräsenzen (Website, Google Dienste, Social-Media-Kanäle) allein verantwortlich, dies gilt auch für von der DIGITALE SCHMIEDE erstellte und bereitgestellte Daten. Dies gilt hauptsächlich im Zusammenhang auf Urheber-, Marken-, Telemedien-, Presse-, Jugend-

schutz-, Wettbewerbsrechte und die Rechte am eigenen Bild. Das Urheberrecht auf alle durch die DIGITALE SCHMIEDE erstellten Arbeiten verbleibt beider DIGITALE SCHMIEDE. Meldet die DIGITALE SCHMIEDE für den Auftraggeber eine Domain oder ähnliches auf den Namen des Kunden an, räumt der Auftraggeber der DIGITALE SCHMIEDE hiermit das Recht ein, die Domain im Falle der Kündigung einer Partei oder im Falle des Zahlungsverzugs jederzeit auf eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden. Für die Dauer des Vertragsverhältnisses ist es der DIGITALE SCHMIEDE im Rahmen des Auftrags gestattet, den möglicherweise geschützten Namen des Auftraggebers zur Erstellung und Registrierung von Domains/Domainnamen zu verwenden. Nach Ende der Zusammenarbeit bzw. Auslaufen des Vertrages entscheidet der Auftraggeber, wie mit dieser Domain verfahren werden soll.

  • 15. Dienstvertrag

Bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von §611 BGB. Die DIGITALE SCHMIEDE vereinbart mit dem Auftraggeber die Erfüllung von Leistungen gemäß Dienstleistungsauftrag und der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Das Leistungsspektrum reicht von Content Creation, Konzeptentwicklung, Community Management, Consulting, Coaching, Paid Media, Strategieentwicklung, WordPress Website-Erstellung, Influencer Management. Der Auftraggeber ist aufgefordert, hierfür die notwendigen Daten, Informationen und Freigaben zu liefern, da sich die Leistungserbringung sowie die Ergebnisse ansonsten verzögern. Wirkt der Kunde nicht mit, in dem er zum Beispiel Zugangsdaten oder Freigaben nicht erteilt, so gilt die Leistung der DIGITALE SCHMIEDE dennoch erbracht. Es wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch die Ergebnisse verschlechtern können.

  • 16. Leistung

Im Falle von Verzögerung beider Leistungserbringung durch höhere Gewalt, und/oder durch Leistungsstörung im Sinne von Betriebsstörungen, Streiks oder ähnlichem, welche die DIGITALE SCHMIEDE in der fristgerechten Ausführung behindern oder diese unmöglich machen, wird beiden Parteien durch eine der vorher genannten Ausnahmen ein Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf von 20 Werktagen nach Terminende eingeräumt. Ist die Erbringung der Dienstleistung bewiesenermaßen in Verbindung eines solchen Umstandes unmöglich, werden die Parteien durch Rücktritt von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung entbunden.

  • 17. Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen, mit Ausnahme von Auftragserweiterungen, zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.
  2. Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
  3. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Düsseldorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Düsseldorf vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
  4. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und der Kündigung.
  5. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.